Wespennest

In den Sommermonaten von Juli bis in den September wird die Feuerwehr oft von zahlreichen besorgten oder verängstigten Bürgern verständigt, die sich von Wespen, Hornissen oder ähnlichen Insekten bedroht fühlen.

Wespennester dürfen von der Feuerwehr entfernt werden. Hummeln und Hornissen fallen unter den Artenschutz und dürfen daher nicht entfernt werden.

Im Normalfall stellen die Tiere allerdings keine Gefahr für den Menschen dar und stechen nur bei Bedrohung. Ein gesunder erwachsener Mensch kann mehrere Dutzend Stiche ertragen, bevor es zu einem lebensgefährlichen Zustand kommen würde.

Einige Informationen zu den Tieren:

Hornissen sind grundsätzlich nützliche Tiere und stehen daher unter Artenschutz. Die Nester dürfen nicht einfach entfernt oder zerstört werden. Selbst Wespen erfüllen wichtige ökologische Funktionen durch die Jagd auf Ernte- und Forstschädlinge.

Sollte eine Insektenbekämpfung oder Umsiedelung trotz allem unumgänglich sein, können Sie uns jederzeit kontaktieren. 

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